Beitragsbemessungsgrenzen 2009

Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Betrag bis zu dem vom sozialversicherungspflichtigen Entgelt Beiträge für die verschiedenen Bereiche der Sozialversicherung berechnet und abgeführt werden. Es gibt jeweils unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen für die Kranken- und Pflegeversicherung sowie für die Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Versicherungspflichtgrenze in Euro Ost West
Krankenversicherung / Pflegeversicherung pro Jahr 48.600
48.600
Krankenversicherung / Pflegeversicherung pro Monat 4.050 4.050
 
Beitragsbemessungsgrenzen pro Monat in Euro Ost West
Krankenversicherung / Pflegeversicherung 3.675 3.675
Renten-, Arbeitslosenversicherung 4.550 5.400
Geringfügigkeitsgrenze 400 400
 
Beitragsbemessungsgrenzen pro Jahr in Euro Ost West
Krankenversicherung / Pflegeversicherung 44.100
44.100
Renten-, Arbeitslosenversicherung 54.600 64.800
 
Beitragssätze in Prozent Ost/West
Krankenversicherung
je 1/2 Arbeitgeber und Arbeitnehmer
15,5 (2)
Pflegeversicherung
je 1/2 Arbeitgeber und Arbeitnehmer (1)
1,95 / 2,2
Rentenversicherung
je 1/2 Arbeitgeber und Arbeitnehmer
19,9
Arbeitslosenversicherung
1/2 Arbeitgeber und Arbeitnehmer
2,8
 
1) Der allgemeine Satz beträgt 1,95 % bzw. für Kinderlose, die das 23. Lebensjahr bereits vollendet haben, 2,2 %. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen diese Beiträge je zur Hälfte, nur der Beitragszuschlag für Kinderlose (0,25 %) ist vom Arbeitnehmer allein zu tragen.
Im Bundesland Sachsen gilt - wie bisher - eine abweichende Regelung bei der Verteilung der Beitragslast zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern: Der Arbeitnehmer trägt 1,475 % (bzw. kinderlose Arbeitnehmer nach Vollendung des 23. Lebensjahres 1,725 %) und der Arbeitgeber 0,475 %.
2) Die Beitragssätze für die Krankenversicherung betragen ab dem 1.1.2009 einheitlich für das ganze Bundesgebiet 14,6 %. Die Versicherten haben 0,9 % allein zu tragenden. Daraus ergibt sich einen Beitragssatz von 15,5 %.


Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

Inhalt ausdrucken
zurück zum Inhaltsverzeichnis

Haben Sie Fragen zu dem Beitrag? Sprechen Sie uns an!
Per mail@thom-stb.de oder telefonisch unter 08841 40043