Telearbeit

Derzeit wird Telearbeit im besonderen Maße bei der Textverarbeitung, bei der Erstellung von Programmen und in der externen Sachbearbeitung eingesetzt. Bei der Telearbeit kann der Arbeitnehmer zu Hause arbeiten. Diese Art von Beschäftigungsverhältnis nehmen häufig Frauen nach einem Erziehungsurlaub in Anspruch. Der Vorteil für den Arbeitnehmer liegt darin, dass für das Kind keine fremde Betreuungsperson benötigt wird, und der Vorteil für den Arbeitgeber ist die Erhaltung der qualifizierten Arbeitskraft. Bei der Errichtung eines Telearbeitsplatzes müssen einige Punkte beachtet werden, wenn ein reibungsloser Arbeitsablauf gewährleistet sein soll.
  • Arbeitsplatzbeschreibung: Für den Telearbeitsplatz sollte zwingend eine Arbeitsplatzbeschreibung angefertigt werden. Diese beinhaltet i. d. R. die Tätigkeiten und Leistungen des Arbeitnehmers in seinem Aufgabenbereich, seine organisatorische Einbindung in den Betriebsablauf, sowie die organisatorischen Umstände, unter denen die Arbeit erbracht wird.
  • Regelung der Arbeitszeit: In der Regel ist der Arbeitnehmer bei der Telearbeit frei in seiner Arbeitszeitgestaltung. Dennoch sollte vereinbart werden, für wie viel Stunden das Gehalt ausgelegt ist, dass die tägliche Höchstarbeitszeit nicht überschritten wird, Ruhepausen eingehalten werden usw. Für den Nachweis der Arbeitszeit können z. B. elektronische Arbeitstagebücher geführt werden.
  • Urlaub, Entgeltfortzahlung, Gratifikationen: Arbeitnehmer, die an einem Telearbeitsplatz beschäftigt sind, haben die gleichen Ansprüche auf die oben genannten Leistungen wie ihre Kollegen, die direkt im Betrieb arbeiten.
  • Ausstattung des Arbeitsplatzes: Der Arbeitgeber stellt dem Arbeitnehmer i. d. R. die erforderlichen technischen Arbeitsmittel zur Verfügung (z. B. PC, Drucker usw.) und sorgt dafür, dass die Geräte, falls erforderlich, an das Datennetz angeschlossen werden.


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