Finanzierung von Zahnersatz neu geregelt

Die mit dem GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) zum 1.1.2005 vorgesehene gesonderte Finanzierung des Zahnersatzes in der gesetzlichen Krankenversicherung wird durch das "Gesetz zur Anpassung und Finanzierung von Zahnersatz" rückgängig gemacht.

Die Neuregelung sieht vor, dass der ursprünglich zum 1.1.2006 vorgesehene zusätzliche Beitragssatz bereits zum 1.7.2005 von 0,5 Prozentpunkten auf 0,9 Prozentpunkte angehoben wird und der Zahnersatz im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung mit dem gleichen Anspruch auf Leistung erhalten bleibt. Dieser zusätzliche Beitragssatz wird zum 1.7.2005 in Kraft treten und muss von den Versicherten – mit Ausnahme von Personen, die Arbeitslosengeld II beziehen – allein getragen werden.

Parallel werden die Krankenkassen gesetzlich verpflichtet, die durch diese Regelung erreichbare Entlastung als Beitragssenkung weiterzugeben. Zudem wird denjenigen ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt, die bereits im Hinblick auf eine durch das GMG vorgesehene Wechselmöglichkeit Verträge mit einer privaten Krankenversicherung abgeschlossen haben.

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

Inhalt ausdrucken
zurück zum Inhaltsverzeichnis

Haben Sie Fragen zu dem Beitrag? Sprechen Sie uns an!
Per mail@thom-stb.de oder telefonisch unter 08841 40043